Grundlagen
der Arbeitsmedizinischen
Betreuung:
§ 3 AsiG (Arbeitssicherheitsgesetz)
Neues Arbeitsschutzgesetz
Rechtsvorschriften der
Unfallversicherungsträger
Staatliche Rechtsnormen
Arbeitsmedizinische
Vorsorge-
untersuchungen helfen
bei der
Beurteilung der Einsatzfähigkeit am
Arbeitsplatz
|
Regelmässige
Begehungen vor Ort
fördern die
Kommunikation
Information und
Beratung von:
- Arbeitgeber
- MitarbeiterInnen
- Betriebs-/Personalrat
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Verantwortliche Personen
für
den Arbeits- und Gesundheitsschutz
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